Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA)

Die neue Förderrichtline zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14.12.2022 wurde am 23.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht (KMU = kleine und mittlere Unternehmen).

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren zu können.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € erzielten.

Die Förderrichtlinie gilt für alle zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2026 gestellten Zuschussanträge.

Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen Fördermittel für maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen erhalten, wobei maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungen innerhalb eines Jahres möglich sind.

Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, in der Regel der IHK, z. B. über Voraussetzungen und Ablauf der Förderung, führen. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners ist nach Abschluss der Beratung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises vorzulegen.

Vor Beratungsbeginn ist entsprechender Antrag auf Förderung zu stellen (wir unterstützen Sie bei der Antragstellung). Nach Überprüfung der formalen Fördervoraussetzungen erhält das antragstellende Unternehmen eine unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung nach deren Erhalt mit der Beratung begonnen werden kann.

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die maximale Beratungsdauer beträgt 5 Tage innerhalb einer in sich abgeschlossenen Beratung (bei insgesamt fünf möglichen in sich abgeschlossenen Beratungen im Förderzeitraum 2023 – 2026 ergeben sich daraus maximal 25 Beratungstage).

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beratungshonorar gewährt.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten (maximal 3.500,- €) sowie dem Standort des beratenen Unternehmens:

  1. In den alten Bundesländern (ohne die Regionen Lüneburg und Trier) beträgt der Zuschuss 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750,- € je Beratung (= 50% von 3.500,- €)
  2. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800,- € je Beratung (= 80% von 3.500,- €)

Nach Abschluss der Beratung erstellen wir einen Beratungsbericht, der mit den dazu gehörenden Unterlagen über ein Online-Portal beim BAFA hochgeladen wird (dies erledigen wir gemeinsam mit unserem Kunden). Das BAFA überprüft die Unterlagen, erstellt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid und überweist den Förderbetrag an das beratene Unternehmen

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.